Der ApothekeNBlog: Digitale Barrierefreiheit apotheke

Was das BFSG ab 2025 von Apotheken mit digitalen Angeboten verlangt

Digitale Barrierefreiheit Apotheke

Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) alle Anbieter digitaler Dienstleistungen, ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten – auch Apotheken. Das betrifft nicht nur Webseiten, sondern auch Apps, Bestellsysteme und digitale Terminbuchungen. Wer bis dahin keine barrierefreien Lösungen bietet, riskiert Abmahnungen und empfindliche Strafen. In diesem Artikel erfahren Sie wie Sie Ihre Ihr Unternehmen fit für das Gesetz zum Thema digitale Barrierefreiheit Apotheke machen können.

 

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit Apotheke?

Digitale Barrierefreiheit Apotheke bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – uneingeschränkt auf digitale Inhalte zugreifen können. Dazu zählen:

  • die Nutzung mit Screenreadern,

  • einfache Navigation per Tastatur,

  • ausreichende Farbkontraste,

  • strukturierte Inhalte,

  • verständliche Sprache,

  • Untertitel für Videos,

  • barrierefreie PDF-Dokumente.

Für Apotheken heißt das: Die eigene Apotheken-Website, das Online-Bestellsystem für Medikamente, digitale Rezeptfunktionen und Terminbuchungen müssen so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen diese nutzen können.

 

Warum betrifft das Thema speziell Apotheken?

Apotheken sind systemrelevant und tragen eine besondere Verantwortung in der Gesundheitsversorgung. Patienten mit Einschränkungen haben oft einen erhöhten Informations- und Beratungsbedarf. Wenn eine Apotheke ihre digitalen Kanäle nicht barrierefrei gestaltet, wird ein Teil der Zielgruppe ausgeschlossen. Zudem drohen rechtliche Konsequenzen – etwa Abmahnungen oder Bußgelder. Das BFSG Apotheke gilt daher für alle Betriebe, die digitale Services wie Websites, Terminvereinbarungen oder Online-Shops anbieten.

 

Digitale Barrierefreiheit Apotheke – Was schreibt das BFSG konkret vor?

Laut Gesetz müssen digitale Angebote ab Mitte 2025 die Anforderungen der WCAG 2.1 – Stufe AA erfüllen. Zu den wichtigsten Vorgaben gehören:

  • logische Seitenstruktur und Tastaturbedienbarkeit

  • ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen

  • alternative Texte für Bilder und Icons

  • barrierefreie Formulare und PDFs

  • Untertitel oder Transkriptionen für audiovisuelle Inhalte

  • klare Fehlerhinweise und Nutzerführung bei Formularen

Wer ist vom BFSG Apotheke ausgenommen?

Kleine Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro können gemäß § 3 BFSG unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit Apotheke ausgenommen werden. Diese sogenannte „Mikrounternehmen-Ausnahme“ gilt nur dann, wenn keine wesentliche Änderung des digitalen Produkts oder der Dienstleistung vorliegt und kein öffentliches Interesse an der barrierefreien Zugänglichkeit besteht. Wichtig: Auch kleine Apotheken sollten prüfen, ob ihre digitalen Angebote im Sinne des Gesetzes als „wesentliche Änderungen“ gelten – etwa bei einem Relaunch der Website oder dem Hinzufügen neuer Funktionen. In solchen Fällen entfällt die Ausnahme.

 

Was Apotheker jetzt tun sollten

  1. Bestandsaufnahme durchführen: Prüfen Sie Ihre Website, Online-Services und Apps auf Barrierefreiheit. Nutzen Sie dazu Tools wie WAVE oder das Prüfverfahren der BIK.

  2. WCAG-Standards umsetzen: Arbeiten Sie mit spezialisierten Agenturen oder Entwicklern zusammen, die Erfahrung mit barrierefreien Webprojekten haben.

  3. Interne Prozesse anpassen: Achten Sie auch auf barrierefreie Dokumente, Kundenformulare und digitale Informationsmaterialien.

Tipp: Einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen zum Thema digitale Barrierefreiheit Apotheke bietet die Informationsseite der Bundesregierung zum BFSG.

 

Fazit: Digitale Barrierefreiheit als Chance nutzen

Die Digitale Barrierefreiheit Apotheke ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist ein Zeichen für Kundenorientierung, Inklusion und digitale Professionalität. Wer heute investiert, sichert sich nicht nur rechtlich ab, sondern stärkt auch die Kundenbindung und das Image der eigenen Apotheke.

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